Unsere Leistungen
In der energetischen Gebäudesanierung
Beratung
Als Berater für energetische Sanierungen beantworten wir alle Ihre Fragen, die sich ergeben, sobald Sie sich mit der Erneuerung eines Teils oder Ihrer ganzen Immobilie befassen. In einem ersten Schritt nehmen wir hierfür Ihre Anliegen auf, sehen uns vor Ort Ihre Immobilie an und beurteilen deren Zustand. Je nach Anforderung erstellen wir Wärmebilder oder führen visuelle Inspektionen mit der Kameradrohne durch. Wir identifizieren das energetische und finanzielle Einsparpotential, zeigen Ihnen mögliche Massnahmen auf, weisen Sie auf kritische Punkte hin, treffen Abklärungen zur Machbarkeit, erarbeiten passende Vorschläge oder Varianten und sprechen Empfehlungen aus. Auf Wunsch erhalten Sie ein Grobkonzept inklusive Vollkostenrechnung.

Aber auch wenn es sich lediglich um den Ersatz einer Heizung oder den Bau einer PV Anlage handelt – eine vorherige, gesamtheitliche Betrachtung der Liegenschaft lohnt sich auf jeden Fall! Damit stellen Sie sicher, dass die geplante Veränderung nachhaltig gute Ergebnisse liefert, Ihre Investition den maximalen Nutzen erzielt, während der Umsetzung oder im Nachhinein unliebsamen Überraschungen ausbleiben und somit die Werterhaltung oder die Wertsteigerung der Immobilie sichergestellt ist.
Sofern Sie bereits Angebote vorliegen haben und für die Entscheidungsfindung eine unabhängige, externe Beurteilung oder Zweitmeinung benötigen, stehen wir Ihnen mit unsere Expertise gerne zur Verfügung. Besonders Vertragsentwürfe verdienen eine erhöhte Aufmerksamkeit, da ungenügende Leistungsbeschreibungen oder unerkannte Leistungsabgrenzungen schnell zu hohen Mehrkosten während der Umsetzung führen können.
Auch im Fall von Uneinigkeit im Stockwerkeigentum bieten wir Hand. Mit unserem eigens dafür entwickelten Vorgehen und Werkzeugen konnten wir schon mehreren STWEG dazu verhelfen, Blockaden zu beseitigen und zielführende Entscheidungen zu treffen.
Wir beraten Sie in jedem Fall unabhängig und transparent. Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Bauherrenvertretung

Besonders in den Phasen Konzeption und Umsetzung während eines Sanierungsvorhabens können sich Immobilien-Eigentümer und Verwaltungen stark entlasten, indem sie die vielseitigen Aufgaben, welche spezifische Fachkenntnisse erfordern, an eine vertrauenswürdige Bauherrenvertretung delegieren.
Als Bauherrenvertretung übernehmen wir weitgehend alle Aktivitäten, welche sonst bei Ihnen, der Bauherrschaft anfallen würden. Wir bilden in dieser Funktion die Schnittstelle zwischen Ihnen und allen im Vorhaben mitwirkenden Parteien, wobei Sie wichtige Entscheidungen immer selber treffen.
Während der Konzeptionsphase fokussieren wir uns zuerst auf ein stimmiges Lösungsdesign und die Machbarkeit der vorgesehenen Massnahmen. Im Vordergrund stehen dabei bauliche, technische, behördliche und finanzielle Aspekte. Für fachspezifische Planungsaufgaben, wie zum Beispiel Elektroplanung, Baustatik oder Gebäudetechnik, ziehen wir die entsprechenden Planer und Anbieter bei und stellen sicher, dass sich die verschiedenen Lösungselemente als Gesamtbild zu einem umsetzbaren Detailkonzept zusammenfügen.
Nachdem die Bauherrschaft das Konzept abgenommen hat, evaluieren wir bei Bedarf weitere Anbieter, holen Angebote ein, bewerten diese und erstellen Empfehlungen, welche der Bauherrschaft als Entscheidungsgrundlage für die Umsetzung dienen.
Während der Umsetzung tragen wir den Hut der Gesamtprojektleitung. In dieser Rolle planen und koordinieren wir die Zusammenarbeit der verschiedener Gewerke, Behörden und Ämter. Wir informieren und kommunizieren mit den involvierten Parteien, prüfen die erbrachten Leistungen und rapportieren den Fortschritt. Zu den administrativen Aktivitäten gehören selbstverständlich auch ein akkurates Kostenmanagement, wo möglich die Beantragung von Fördergeldern und falls erforderlich das Einreichen von Baugesuchen.
Uneinigkeit im Stockwerkeigentum
Wenn es um Sanierungen in einer Wohn- oder Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWEG) geht, gehen die Meinungen oft weit auseinander. Nicht selten führt Uneinigkeit zwischen den Parteien zu langwierigen Verzögerungen der Sanierungsmassnahmen oder endet sogar vor Gericht.
Es kann äusserst herausfordernd sein, für ein Sanierungsvorhaben die erforderliche Mehrheit der Entscheidungsträger zu gewinnen. Selbst wenn die Dringlichkeit für bestimmte Massnahmen hoch ist, helfen auch die besten baulichen und technischen Lösungen nicht weiter.

Die Ursachen für eine mangelnde Akzeptanz können sehr vielschichtig sein. Sie reichen von fehlendem Verständnis für das Vorhaben, mangelndem Vertrauen, Unsicherheiten, eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten, altersbedingten Abwägungen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen, geplanten Veränderung der Wohnsituation bis hin zu Verstimmungen oder Streit zwischen den Miteigentümern.
Die Erfahrung zeigt, dass ein möglichst frühzeitiges Involvieren einer externen Stelle meist zu einer anderen Sicht der Dinge führt, was die Grundlage für Konsens darstellt.
Als externe, neutrale und sachverständige Stelle bieten wir Wohn- und Stockwerkeigentümergemeinschaften, sowie den zuständigen Verwaltungen unsere Mitwirkung an. Mit eigens dafür entwickelten Werkzeugen unterstützen wir die Beteiligten dabei, in einem geführten Umfeld, ihre Interessen und Möglichkeiten von ihrer Position zu trennen und so eine konsensfähige Basis für die verschiedensten Sanierungsvorhaben zu schaffen.